Garantieerklärung
Garantieerklärung
Zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen erhalten Sie auf alle Eurolux-Produkte 3 Jahre Garantie auf die Beschichtung & lebenslange Garantie auf die Planheit des Bodens.
Der Garantieanspruch erstreckt sich ausschließlich auf diesen Bereich. Weitergehende Ansprüche aus dieser Garantie sind ausgeschlossen. Die Garantie beginnt mit dem Erwerb des Produktes. Für den Garantieanspruch ist der Kaufbeleg zwingend erforderlich. Stellen Sie während der Garantiezeit ein Mangel im o.g. Geltungsbereich fest, tauschen wir das Produkt nach vorheriger Überprüfung kostenlos gegen ein Neues aus oder bessern den Mangel nach. Beachten Sie bitte unsere Gebrauchs- und Pflegeanleitung!
Garantieausschluss
Wir übernehmen keine Garantie für folgende Mängel:
• Natürlicher Verschleiß im Antihaftbereich
• Mit Gewalt zerstörte Versiegelung
• Überhitzung (verbrannte Pfannen mit schwarzen, teerhaltigen Rückständen)
• Nicht Beachtung der Gebrauchs- und Pflegeanleitung
Garantieanspruch
Der Garantieanspruch ist direkt beim Garantiegeber anzumelden und geltend zu machen.
Räumlicher Geltungsbereich Der räumliche Geltungsbereich ist auf Länder der EU beschränkt.
Garantiegeber LMW Leichtmetallguss GmbH, Hönnestraße 59, D-58809 Neuenrade, info@lmw-leichtmetall.de
Hinweis auf Ihre gesetzlichen Rechte Ihre gesetzlichen Rechte, die Ihnen als Verbraucher gegen dem Verkäufer zustehen, wenn der Kaufgegenstand zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs nicht mangelfrei war (z.B. Widerruf, gesetzliche Gewährleistung, Minderung, Schadensersatz, Nacherfüllung) werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt.